gewerb­liche Anlagen­prüfung

Umweltschutz – groß gedacht

Beratung und Begleitung der Planung und Genehmigung

Nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist, die sogenannte Eignungsfeststellung. Das Gesetz kennt aber Ausnahmen. Die Bauordnungsbehörden fordern bei Baugenehmigungen immer häufiger, dass durch ein Sachverständigengutachten die grundsätzliche Eignung und damit die Ausnahme nach den entsprechenden Regelungen des WHG festgestellt wird. Alternativ fordern Sie zur Beratung und Begleitung durch Sachverständige auf und fordern einen Antrag an die zuständige Behörde zur Eignungsfeststellung.

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fangen unsere beratenden Leistungen bereits bei der Planung an. Unsere Sachverständigen begleiten Sie als Berater schon in der Planungsphase ihrer Fachplaner,

Wir schauen uns auf ihren Wunsch vorher an, ob die zur Ausführung vorgesehenen Unternehmen einen gültigen und ausreichenden Fachbetriebsnachweis nach § 64 AwSV vorlegen können und somit die Arbeiten überhaupt durchführen dürfen. Denn eine „Eigenerklärung“ eines Unternehmers reicht hier in der Regel nicht aus. So vermeiden Sie frühzeitig mögliche Probleme bei der späteren Abnahmeprüfung einer Anlage nach den §§ 46 und 47 AwSV.

Vor der Fertigstellung einer LAU- oder HBV Anlage können wir für Sie als Betreiber eine Zwischenabnahme oder Vorabnahme vor der Sachverständigenprüfung durchführen. Dabei schauen wir auf Vollständigkeit und Plausibilität aller Unterlagen und auf die Anlage hinsichtlich der Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.

Prüfung industrieller Anlagen

Die Prüfung industrieller Anlagen zur Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gewährleistet die Betriebssicherheit Ihres Unternehmens und gehört zu den Betreiber-Pflichten. Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen Unternehmen hohe Bußgelder und Geschäftsführern strafrechtliche Konsequenzen. Eine geprüfte und gewartete Anlage sorgt für Sicherheit und trägt maßgeblich zur Vorbeugung von Unfällen bei. Sie wird regelmäßig auch von Sachversicherern im Leistungsfall hinterfragt. Liegen die Nachweise im Schadensfall nicht vor, können Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Unsere Sachverständigen übernehmen diese Prüfung gerne bundesweit für Sie. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Infohotline 0800 400 88 401 oder schreiben Sie uns eine E-Mail info@ki-consulting.eu.

Beispiele für gewerbliche LAU und HBV Anlagen nach AwSV

  • Heizöltanks
  • Schweröltanks
  • Rohöltanks
  • Dieseltanks
  • Kerosintanks
  • Biodieseltanks
  • Löschwasserpumpen mit Dieselantrieb oder Heizöl
  • Notstromanlagen mit Dieselantrieb oder Heizöl
  • Erdwärmeanlagen und Eisspeicher
  • Siloanlagen
  • Schiffstanks
  • Lageranlagen für Chemikalien
  • Ab- und Umfüllanlagen für Chemikalien

Leistungen

  •  Planung
  • Beratung
  • Absprache mit Behörden
  • Sachverständigenprüfung

kostenlose Informationen hier anfordern

Gerne beraten wir Sie umfassend zum Thema Umweltschutz und Prüfung für industrielle Anlagen. Sie möchten weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Infohotline 0800 400 88 401 oder schreiben Sie uns eine Email info@ki-consulting.eu.

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