Erdwärme
Nutzung oberflächennaher Erdwärme
Die Nutzung von Erdwärme ist ein wichtiger Baustein, um die Ziele der Energiewende auch im Bereich der Wärmeerzeugung zu erreichen. Zu Erdwärme gehören Geothermieanlagen mit Erdwärmesonden, genauso wie oberflächennahe Eisspeicher. Dennoch können davon Gefahren für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser ausgehen.
Um ein Risiko für den Grundwasser- und Trinkwasserschutz sowie für langfristig zu schützende tiefe Grundwasservorräte, Mineral- und Heilwasservorkommen auszuschließen, sind an Erdwärmeanlagen konkrete wasserwirtschaftliche Anforderungen zu stellen und verbindlich. Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme müssen die wasserrechtlichen Anforderungen des Gewässerschutzes nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllen.
Eine behördliche Nutzungserlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG ist zwingend erforderlich und vor dem Bau zu beantragen. Ausnahmen sind in der Regel mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Zur Fertigstellung und Inbetriebnahme ist in der Regel eine Sachverständigenprüfung durch einen Sachverständigen nach § 47 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) erforderlich. Beachten Sie dazu die Genehmigung und Auflagen der zuständigen Behörde. Empfohlen wird die Begleitung durch den Sachverständigen bereits in der Planung.