Gebäudeenergiegesetz (Heizgesetz)
Ölheizung muss nicht ausgetauscht werden
Seit dem 1.1.2024 gilt das Gebäudenergiegesetz (GEG) in seiner neuen Fassung. Das Gesetz wurde häufig in den Medien auch als Heizgesetz oder Heizungsgesetz bezeichnet und der chaotische Weg der Bundesregierung dorthin hat viel Unsicherheit verbreitet. Fakt ist: Sie dürfen Ihre Ölheizung im Bestand weiterbetreiben!