Heizöl­tank­prüfung

der Umwelt zuliebe

Heizöltankprüfung für Privathaushalte

Sicherheit für Umwelt und Betreiber: Private Heizöl – Tankprüfungen müssen regelmäßig und wiederkehrend durch einen Sachverständigen geprüft werden. Ausführliche Informationen zu Prüfpflicht und Prüfumfängen haben wir hier für Sie bereit gestellt. Holger Kück steht Ihnen als anerkannter, kompetenter Partner der Sachverständigenorganisation 1. Arge TPO e.V. zur Seite. Unsere Sachverständigen prüfen Ihren privaten Heizöltank nach Vereinbarung, wenn Sie dafür Zeit haben. Diese Flexibilität, inklusive An- und Abfahrt sowie Prüfplakette, Merkblatt und Prüfbericht an die zuständige Behörde und Sie als Betreiber, erhalten Sie bereits ab 205,00 € inklusive Umsatzsteuer. Schließen Sie sich mit Nachbarn zusammen und fragen Sie gerne Staffelpreise an.

Neue Gesetzeslage für Ölheizungen und Heizöltanks

In Deutschland ist der Umgang mit Ölheizungen und Heizöltanks seit August 2017 bundesweit einheitlich geregelt. In der 2017 neu in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmung „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) sind die Heizöllagerung und wiederkehrende Prüfpflichten für deren Tanks geregelt. Alle unterirdischen Tanks fallen unter die wiederkehrende Prüfpflicht. Für oberirdische Tanks gilt: Prüfpflichtig sind Anlagen in Wasscherschutzgebieten mit einem Volumen das größer ist als 1.000 Liter, sowie außerhalb von Wasserschutz alle oberirdischen Tanks mit mehr als 10.000 Litern. Die wiederkehrende Prüfung ist durch einen Sachverständigen durchzuführen, die Prüfung durch einen Fachbetrieb reicht nicht aus. Details dazu finden Sie im angehängten PDF.

Die meisten Tanks benötigen eine Inbetriebnahmeprüfung. Es kann also sein, dass ihr Tank bisher nicht prüfpflichtig war und auch zukünftig nicht prüfpflichtig ist, Sie aber dennoch von der Behörde zu einer Inbetriebnahmeprüfung durch einen Sachverständigen aufgefordert werden. Diese findet dann einmalig statt.

Jeder Eigentümer eines Tanks ist dafür verantwortlich, dass sich sein Tank in einem der Gesetzeslage entsprechenden ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Bei Grenzwertgebern ist zu beachten: Wenn diese vor 1985 hergestellt worden sind, ist eine jährliche Kontrolle durch einen Experten erforderlich. Alternativ kann dieser durch einen neuen Grenzwertgeber ausgetauscht werden. Wichtig ist zu wissen, dass neue Grenzwertgeber nicht der Kontrollpflicht durch einen Fachbetrieb unterliegen, weil sie als sicher gelten. Hier genügt eine einmalige Einbaubescheinigung und ggf. regelmäßige Sachverständigenprüfung. Der Austausch eines alten Grenzwertgebers wäre die Lösung, um die jährliche Kontrolle hinfällig zu machen.

Weitere ausführliche Informationen haben wir in diesem PDF („Neue bundeseinheitliche Regelungen ab dem 01.08.2017 für Heizölverbraucheranlagen“) für Sie zusammengefasst.

private Tanks

  • Heizöltanks
  • Dieseltanks

Leistungen

  • Prüfung und Abnahme durch Sachverständige
  • Absprache mit Behörden

Heizöl-Tankprüfung nach VaWS/ AwSV

regelmäßige
Sachverständigenprüfung
erforderlich

Wenn Sie privat einen Heizöltank betreiben, dann ist auch für diesen meist alle 5 Jahre eine regelmäßige Tankprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich! Diese Tankprüfung kann nicht durch eine Wartung- oder Tankreinigung ersetzt werden.

Gerne beraten wir Sie umfassend zum Thema. Sie möchten weitere Informationen oder einen Prüftermin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Infohotline 0800 400 88 401 oder schreiben Sie uns eine Email info@ki-consulting.eu.

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